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Aktuelle Informationen zur Insolvenz von Thomas Cook

Stand: 09.10.2019

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, hat uns die Insolvenz von THOMAS COOK ebenfalls sehr überrascht.

Aktuell wissen wir, dass Kunden mit Abflug zwischen 23. und 31.12.2019 persönlich vom Reiseveranstalter kontaktiert werden und alle Abflüge danach werden mit Dringlichkeit bearbeitet. Flüge mit der Condor sollen weiter durchgeführt werden.

Auch wir haben unsere betroffenen Kunden natürlich im Blick und werden um Informationen ringen, hierbei priorisieren wir die Bearbeitung ebenfalls nach dem Abflugdatum.

Sämtliche Telefonleitungen sind erwartungsgemäß überlastet. Wir bitten daher von einer telefonischen Kontaktaufnahme abzusehen und Anfragen per E-Mail an thomascook@12-travel.info zu stellen. Wir haben unsere Mitarbeiter für die E-Mail-Bearbeitung aufgestockt und können so Ihre Anfragen per Email wesentlich schneller bearbeiten, als an der Hotline.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

News

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation
nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 09.10.19 11:15 Uhr)

*** Zur besseren Übersicht sind Änderungen zur Vorversion in Rot gekennzeichnet ***

Wir bitten um Verständnis, dass wir Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können und bemühen uns, diesen Fragenkatalog laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de

Wie ist der aktuelle Stand?

Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Derzeit gibt es eine böse Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘
Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.
Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Neue Internetseite unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Ab sofort finden Sie aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?

Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreise bis einschließlich 31.12.2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.

Warum wurde Insolvenz angemeldet?

Der Gesamtgruppe unter der Thomas Cook Group plc in Großbritannien ist es trotz monatelangen Verhandlungen mit Kapitalgebern am Ende nicht gelungen, ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Zukunft zu vereinbaren. Wegen der engen Verflechtungen der deutschen Thomas Cook Gesellschaften mit der Gesamtgruppe war es mangels einer ausreichenden Fortführungsprognose notwendig, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.
Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie Thomas Cook International (TCI). Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Nach der Insolvenz der Thomas Cook Group und ihrer deutschen Veranstalter hat sich die Aldiana GmbH im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet. Die Betreuung der Reisebüros erfolgt ausschließlich über das Aldiana-Vertriebsteam. Die Provisionen werden wie bisher direkt mit den Vertriebspartnern abgerechnet.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen. Der Condor-Flugbetrieb wird ganz regulär durchgeführt. Die Pünktlichkeit der Flüge liegt derzeit sogar über dem Durchschnitt der letzten sechs Monate und auch die Buchungen sind überdurchschnittlich. Condor befindet sich in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten der insolventen Thomas Cook Group plc zu befreien und die volle Unabhängigkeit der Thomas Cook Group plc zu erlangen. Condor geht so einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI). Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung, mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum 25.09.2019 aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir eine Chance haben, unsere Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?


Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Hinweis für Reisebüros: Diese Regelung betrifft ebenfalls unsere Dynamischen Pauschalreisen (X und Y-Buchungen der oben genannten Veranstaltermarken)

  • -  Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten

  • -  Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro

  • -  Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)

  • -  Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.

  • -  Nur-Flug Buchungen bis Abreise 31.12.2019, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

  • -  Hinweis für Reisebüros: Für abgesagte Reisen sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften ab dem 27.09.2019 bis 31.10.2019 freigegeben. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019 erfolgt baldmöglichst. Dies gilt nicht für Linienflüge, bei denen die Zahlung an die Airline bereits erfolgt ist und das Flugticket ausgestellt wurde.

Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 31.10.2019 auf den 31.12.2019 geschoben?

Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.12.2019 erhöht sich die Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros. So können betroffene Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten. Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen.

Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019 möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen Linienflug - der als Nur-Flug gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Linienflüge , die bereits von Thomas Cook bei der gebuchten Airline bezahlt sind, können angetreten werden. Dies ist für alle Linienflüge sichergestellt, für die das Ticketing bis zum 31.08.2019 erfolgt ist. Ausgenommen hiervon sind Linienflüge gebucht bei Thai Airways (Tickets gebucht auf Thai Airways / TG Flug-Nummer). Zudem gilt als Voraussetzung, dass der Reisepreis durch den Gast bereits vollständig beglichen ist.

ACHTUNG: Eine Restzahlung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Gäste, die Ihren Linienflug antreten können, werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Leider ist dies nicht möglich, da wir alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt haben. Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Wir haben alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 wenden?

Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Für Gäste, die eine Reise über TOC SHIP mit Reiseantritt bis zum 31.12.2019 gebucht haben, wird aktuell geprüft, ob die Durchführung der Reisen erfolgen kann.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09.2019 und 24.09.2019 (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09.2019 angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft).
Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de zur Verfügung gestellt.
Kunden der Thomas Cook International AG (TCI), deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen beim Schweizer Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wird aktuell eine Website mit den entsprechenden Informationen eingerichtet. Diese wird in Kürze bekannt gegeben.

Ich habe einen Reisegutschein über einen bestimmten Betrag gekauft oder geschenkt bekommen. Wie gehe ich damit im Insolvenzverfahren um?

Ein solcher Reisegutschein ist ein Wertgutschein, der wie eine Einzelleistung ohne Sicherungsschein betrachtet wird. Betroffene Kunden können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrag des Reisegutscheins als Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start zur Verfügung gestellt.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.
Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE, die sich im Zielgebiet befinden, können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen?

Alle Optionsbuchungen mit Abreisen bis zum 31.12.2019 werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt. Gruppenbuchungen in Option werden im Einzelfall geprüft und bearbeitet. Bitte wenden sie sich an die Gruppenabteilung unter
Tel.: 06171 – 65 65 310.

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Eine Absage für alle Abreisen vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 erfolgt sukzessive. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

Ich habe eine Frage zu meiner Reise. An welche Service-Hotline kann ich mich hierzu wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu abgesagten Reise etc. an folgende Service-Hotline: 06171 - 65 65 190. Wir bitten um Verständnis, dass wir Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können und bemühen uns, diesen Fragenkatalog laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Alle Gäste mit Anreisen bis 31.10.2019 wurden laut BillPay per E-Mail darüber benachrichtigt, dass alle betroffenen Verträge storniert wurden und die bereits geleisteten Anzahlungen bzw. Raten dem Kunden voll zurück erstattet werden würden.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise.
Der zuständige Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland hat die KAERA AG mit der Abwicklung beauftragt: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche im Insolvenzverfahren.
Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Kundenseite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hier finden Sie die Bestätigungen:

Gäste, die für ihre Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Rückreisende Gäste

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise.
Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass dadurch alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. In enger Abstimmung und mit besonderer Unterstützung der Zurich Versicherung sind bis auf einige Langzeitreisende mittlerweile fast alle 140.000 Gäste wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.

Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind: Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline: 0049 - 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hotline (inkl. USA): 0049 - 305 516 556 11 via SMS und Telefon erreichbar.

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

  1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten

  2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf

Im Anschluss muss das Webformular unter dem soeben genannten Link ausgefüllt werden. Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente

  • -  Vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters

  • -  Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis

  • -  Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis

  • -  Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder

  • -  Sicherungsschein

Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen?

Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen. Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben.

Wo finde ich meinen Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.

Wie gelange ich an meinen Sicherungsschein, wenn ich meine Reisebestätigung nicht mehr finden kann?

Bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an folgende Service-Hotline: 06171 - 65 65 190.
Hinweis für Reisebüros: Sie können in Ihrem Reservierungssystem für die betroffenen Buchungen mit Aktion „DR“ (im Fall von TOMA) nochmals eine Bestätigung / Rechnung samt Sicherungsschein drucken lassen und dem Kunden zukommen lassen.

Ist der Travelguide aktuell erreichbar?

Die Travelguide-Webseite ist erreichbar, allerdings ist ein Login nicht möglich. Downloads aus dem App Store sind nicht mehr möglich.

Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in einigen Regionen. Aktuellste Informationen hierzu finden Sie unter https://www.zurich.de/de-de/services/thomas-cook

Wir werden Sie weiterhin nach allen Möglichkeiten auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüße aus Oberursel Ihr Thomas Cook Team

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation
nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Stand 02.10.19 12:30 Uhr)

*** Zur besseren Übersicht sind Änderungen zur Vorversion in Rot gekennzeichnet ***

Wir bitten um Verständnis, dass wir Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können und bemühen uns, diesen Fragenkatalog laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de

Wie ist der aktuelle Stand?

Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:

Derzeit gibt es eine böse Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘
Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.
Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.

Neue Internetseite unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Ab sofort finden Sie aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden?

Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreise bis einschließlich 31. Oktober 2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.

Warum wurde Insolvenz angemeldet?

Der Gesamtgruppe unter der Thomas Cook Group plc in Großbritannien ist es trotz monatelangen Verhandlungen mit Kapitalgebern am Ende nicht gelungen, ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Zukunft zu vereinbaren. Wegen der engen Verflechtungen der deutschen Thomas Cook Gesellschaften mit der Gesamtgruppe war es mangels einer ausreichenden Fortführungsprognose notwendig, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?

Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.
Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen?

Nach der Insolvenz der Thomas Cook Group und ihrer deutschen Veranstalter hat sich die Aldiana GmbH im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet. Die Betreuung der Reisebüros erfolgt ausschließlich über das Aldiana-Vertriebsteam. Die Provisionen werden wie bisher direkt mit den Vertriebspartnern abgerechnet.

Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren?

Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen.
Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: https://condor-newsroom.condor.com/de/de/news-artikel/bundesbuergschaft-fuer-ueberbrueckungskredit-zugesagt/

Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung?

Thomas Cook International Buchungen sind Reisen mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI). Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung, mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?

Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zum 25.09.2019 aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir eine Chance haben, unsere Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.

Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen?


Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019

Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Hinweis für Reisebüros: Diese Regelung betrifft ebenfalls unsere Dynamischen Pauschalreisen (X und Y-Buchungen der oben genannten Veranstaltermarken)

  • -  Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten

  • -  Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro

  • -  Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)

  • -  Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.

  • -  Nur-Flug Buchungen, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, wurden bis zu Reisetermin 31.10.2019 per SMS informiert. Diese Flüge können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

  • -  Hinweis für Reisebüros: Für abgesagte Reisen sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften ab dem 27.09.2019 bis 31.10.2019 freigegeben. Dies gilt nicht für Linienflüge, bei denen die Zahlung an die Airline bereits erfolgt ist und das Flugticket ausgestellt wurde.

Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 13.10.2019 auf den 31.10.2019 geschoben?

Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten. Viele Thomas Cook Kunden fragen sich in der beginnenden Herbstferienzeit, ob sie ihre Reise antreten können. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.10.2019 erhöht sich die Planungssicherheit sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros. So können betroffene

Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten. Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen.

Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe?

Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc. Sobald der Insolvenzverwalter bestellt wurde, wird dieser entscheiden, wie mit den Buchungen ab 01.11.2019 verfahren wird. Alle Abreisen bis 31.10.2019 wurden bereits abgesagt. Eine Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens erfolgt baldmöglichst.

Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter?

Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.10.2019 möglich. In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

Ich möchte meinen Linienflug - der als Nur-Flug gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.

Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.

Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft.

Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10.2019 wenden?

Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste mit Ansprüchen müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.11.2019

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11.2019 wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen

Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl. 07.10.2019 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt. Die Gäste wurden zum Teil irrtümlich angeschrieben, dass die Reisen nicht stattfinden können. Die Gäste werden telefonisch informiert. Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen.
Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen unsere Kunden nicht mit TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.
Ebenso gilt: Für ca. 95% aller über TOC SHIP gebuchten Gäste mit Kreuzfahrtbeginn bis ca. 20.10.2019 ist die Durchführung der Reise ebenfalls gesichert. Das Thomas Cook ServiceCenter Kreuzfahrten kontaktiert das buchende Reisebüro, um die Durchführung der Reise zu bestätigen. Unser TC Kreuzfahrten Service-Center ist per E-Mail erreichbar, jedoch können wir zu Abfahrten nach dem 20.10.2019 aktuell keine verbindlichen Auskünfte geben. Bitte sehen Sie von Mail-Anfragen für diese Abfahrten ab. Alle Bestands-Buchungen sind aktuell aktiv.

Ich hatte eine Reise mit Reisedatum am 23.09.2019 und 24.09.2019 (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens) und konnte diese dementsprechend nicht antreten

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Ich habe meine Reise am 23.09.2019 angetreten. Was gilt es nun zu beachten?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:

www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Welche Reiseart ist versichert?

Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z. B. Flug und Unterkunft).
Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z. B. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.

Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden?

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start zur Verfügung gestellt.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?)

Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.
Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE, die sich im Zielgebiet befinden, können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden.

Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?

Buchungen können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.

 

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde?

Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert.Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

Ich habe eine Frage zu meiner Reise. An welche Service-Hotline kann ich mich hierzu wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu abgesagten Reise etc. an folgende Service-Hotline: 06171 - 65 65 190. Wir bitten um Verständnis, dass wir Einzelfragen von betroffenen Kunden zum Verfahrensstand nicht beantworten können und bemühen uns, diesen Fragenkatalog laufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie finden weitere Hinweise zur Reise- bzw. Schadenabwicklung unter www.kaera-ag.de.

Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?

Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.

Was gilt es bei der Zahlart Ratenzahlung (BillPay) zu beachten?

In diesem Fall hat der Kunde einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister BillPay GmbH geschlossen. Es gelten die in diesem Vertrag mit der BillPay GmbH stehenden Bedingungen. Alle Gäste mit Anreisen bis 31.10.2019 werden von BillPay per E-Mail sukzessive über das weitere Vorgehen benachrichtigt.

Wer kommt für bereits gezahlte Reisen (inkl. Anzahlungen) auf?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen?

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise.
Der zuständige Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland hat die KAERA AG mit der Abwicklung beauftragt: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche im Insolvenzverfahren.
Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Kundenseite aus vorgenommen werden sollen. Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden. Hier finden Sie die Bestätigungen in deutscher und englischer Sprache:

Gäste die für ihre Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind.

Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Rückreisende Gäste

Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise.
Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass dadurch alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden.

Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind: Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein?

Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 - 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hotline (inkl. USA): 0049 - 305 516 556 11 (via SMS und Telefon).

Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?

Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de. Telefon: +49 6172- 99 76 11 23. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar. Wie ist das Formular auszufüllen?

KAERA bittet Sie, die Schadenmeldung über ein Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Es gibt auf der o.g. Internetseite zwei Optionen zu dem Formular zu gelangen:

  1. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie auf den dunkelblauen Kasten

  2. Scrollen Sie etwas runter und klicken Sie im hellblau hinterlegten Bereich auf

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