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Allgemeine Geschäftsbedingungen von SnowTrex

 

Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen und als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen

Die nachfolgend getroffenen Regelungen gelten für alle Pauschalreisen sowie für als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen im Sinne von § 651 a Abs. 3 Nr. 2 BGB - nachstehend Einzelleistungen genannt - des Veranstalters TravelTrex GmbH. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn eine kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen vorliegt. Alternativ auch, wenn eine der Reiseleistungen mit einer weiteren touristischen Leistung gebucht wird, deren Preis mindestens 25% des gesamten Reisewertes beträgt. In diesem Fall händigt die TravelTrex GmbH das Formblatt über Pauschalreisen aus. Wenn in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Begriff "Leistung(en)" Verwendung findet, umfasst dies sowohl Pauschalreisen als auch Einzelleistungen.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

a. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter TravelTrex GmbH mit Sitz in Köln, Deutschland, im Folgenden “TT” abgekürzt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Leistungsausschreibung und die ergänzenden Informationen von TT für die jeweilige Leistung, soweit diese dem Kunden vorliegen.

b. Bei Buchungen auf Anfrage kann die Überprüfung der Verfügbarkeit durch TT bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Der Kunde bleibt für diesen Zeitraum an sein Angebot gebunden.

c. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TT hinausgehen oder im Widerspruch zur Ausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TT herausgegeben werden, sind für TT und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TT gemacht wurden.

d. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Fax, Internet oder E-Mail erfolgen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei elektronischen Buchungen bestätigt TT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

e. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TT zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail oder Brief) übermitteln.

f. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TT vor, an das TT für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn TT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindefrist TT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt erklärt.

g. Liegen dem Bucher die Geschäftsbedingungen des Veranstalters bei der telefonischen Buchung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung zugesandt und gemäß der Regelung in Punkt 1f Bestandteil des Vertrages.

h. Die von TT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Leistungen, den vereinbarten Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Leistungsvertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

i. TT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651 c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (u.a. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails und Internet) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

 

2. Bezahlung, Reisedokumente

a. Bei Pauschalreisebuchungen hat TT zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der Deutscher Reisesicherungsfond GmbH abgeschlossen. In diesen Fällen wird der Sicherungsschein mit der Reisebestätigung versandt. Nach Vertragsabschluss wird, unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht wurde, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Preises fällig. Falls eine Versicherung gebucht wurde, wird die Versicherungsprämie zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restsumme ist 28 Tage vor Leistungsbeginn fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb der 28 Tage, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

b. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist TT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.

c. Bei der Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift erfolgt die Abwicklung über den externen Bezahldienstleister Stripe. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Versand der Reisebestätigung/Rechnung. Die Ankündigungsfrist (Pre-Notification) wird sowohl für die Anzahlung als auch für die Restzahlung auf einen Tag verkürzt. TT ist berechtigt, für Rücklastschriften eine Gebühr von 9,- EUR zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, TT nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Gebühr.

d. Sofern die komplette Zahlung bei TT eingegangen ist, werden ab 14 Tagen vor Leistungsantritt die Unterlagen versandt.

 

3. Leistungsänderungen

a. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und die von TT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

b. TT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird TT dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise - bzw. Buchung einer Einzelleistung - zu verlangen, wenn TT in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz unbenommen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TT über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

a. Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TT (Anschrift s. u.) oder dem Reisebüro, bei dem die Leistung gebucht wurde. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurück oder tritt er die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung nicht an, so verliert TT den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann TT, soweit der Rücktritt nicht von TT zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TT unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

b. TT kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis wie folgt pauschalieren:
Bei Rücktritt werden bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 20 %,
bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 40 %,
bis 8 Tage vor Leistungsbeginn 70 % und
ab 7 Tage vor Leistungsantritt und bei Nichtantritt 90 % des vereinbarten Preises berechnet.

Für die komplette Stornierung (also nicht nur einzelner Teilnehmer) von Wohneinheiten ab 10 Personen gelten aufgrund ihrer ausschließlich langfristigen Vermietbarkeit folgende Pauschalen:
bis 16 Wochen vor Leistungsbeginn 20 %,
bis 12 Wochen vor Leistungsbeginn 30 %,
bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn 40 %,
bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn 60 %,
bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 75 % und
ab 14 Tage vor Leistungsantritt und bei Nichtantritt 90 % des vereinbarten Preises.

Geht die Stornierung werktags (außer Samstag) nach 18:00 Uhr ein, ist für den Rücktrittszeitpunkt der darauf folgende Werktag (außer Samstag) maßgeblich. Bis 42 Tage vor Leistungsbeginn ist ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn dieser innerhalb von 5 Tagen nach Durchführung der Buchung erfolgt. Diese Möglichkeit besteht nur einmal pro Kunde bzw. Gruppe und nur falls die Leistung nicht bereits zuvor umgebucht wurde.

c. TT kann vom Kunden den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht. In diesem Fall muss TT die geforderte Entschädigung konkret beziffern und begründen.

d. Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so dass die Wohneinheit (z. B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Punkt 4c berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt).

e. Dem Kunden bleibt es unbenommen, TT nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

 

5. Umbuchungen

a. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, bis 42 Tage vor Leistungsbeginn Änderungen hinsichtlich des Termins und des Ziels kostenlos durchzuführen, sofern die gewünschte Alternative verfügbar ist und sich weder die Aufenthaltsdauer noch die Anzahl der Teilnehmer verringert. Es gilt der tagesaktuelle Preis der neuen Leistung ohne Last-Minute & More- Rabatt. Umbuchungswünsche des Kunden ab dem 41. Tag vor Leistungsbeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Punkt 4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur einen geringen Aufwand verursachen. Kommt die Umbuchung einer Teilstornierung gleich, kann gemäß Punkt 4 verfahren werden.

b. Bis zum Leistungsantritt kann der Kunde von TT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. TT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Leistungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Hauptanmelder gegenüber TT als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des vereinbarten Preises. TT wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

TT kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der gebuchten Leistung ungeachtet einer Abmahnung durch TT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TT, so behält TT den Anspruch auf den vereinbarten Preis, TT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TT aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der TT von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

a. Mängelanzeige: Wird eine gebuchte Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, TT einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des vereinbarten Preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel TT an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von TT wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

b. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Vertrag wegen eines Leistungsmangels oder aus wichtigem, TT erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er TT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.

Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für TT erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

c. Reiseunterlagen: Der Kunde hat TT zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen (z. B. Skipassvoucher, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von TT mitgeteilten Frist erhält.

d. Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er TT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

 

9. Beschränkung der Haftung

a. Die vertragliche Haftung von TT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b. Die deliktische Haftung von TT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung.

c. TT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Betrieb der Skilifte, Skibus etc.) und in der Ausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. TT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

 

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung geltend zu machen.

 

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a. Bei Buchung einer Pauschalreise wird TT den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa sowie über deren eventuelle Änderungen vor Leistungsantritt unterrichten. Bei Buchung einer Einzelleistung obliegt die Pflicht zu Beschaffung dieser Informationen alleine dem Kunden.

b. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch TT bedingt sind.

 

12. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, wenn und soweit die Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Verbraucher durch die vorliegenden Vertragsbedingungen und das entsprechende deutsche Recht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. In diesem Fall gilt weiterhin deutsches Recht mit der Maßgabe, dass den zwingenden Mindestschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Geltung verschafft werden muss. Soweit dem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, kein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in dem Land seines gewöhnlichen Aufenthalts vorausgegangen ist, das zum Vertragsabschluss führte, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen TT im Ausland für die Haftung von TT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Reiseveranstalter:
TravelTrex GmbH,
Bonner Str. 484-486,
50968 Köln,
HRB 31998,
Amtsgericht Köln,
Geschäftsführer: Andreas Rühl, Thomas Bartel.
SnowTrex, HolidayTrex und SportsTrex sind Marken der TravelTrex GmbH.

 

Stand:
01.11.2021