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Allgemeine Geschäftsbedingungen von vtours VFLY

Vfly
Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendungsbereich und Anwendbarkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Buchung von vfly-Flügen. Vertragspartnerin für die gebuchten Flugleistungen ist die vtours GmbH. Die Nutzung eines vfly-Fluges zur Produktion einer Pauschalreise im Sinne des § 651 a BGB ist untersagt, soweit keine ausdrückliche gesonderte schriftliche Genehmigung durch vtours vorliegt. Soweit Dritte ohne Genehmigung einen vfly-Flug in eine Pauschalreise einbinden sollten, sind wir nicht vertragliche Luftfrachtführerin. Zusätzlich zu diesen AGB verweisen wir auf die Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft, die ausführender Luftfrachtführer ist. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.

2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Im Rahmen des Buchungsvorgangs ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbild, Ausweis oder Ersatzdokument übereinstimmende Vor und Nachname des/der Reiseteilnehmer anzuwenden. Bei nachträglicher Benennung eines tatsächlichen Reiseteilnehmers findet Ziffer 7.2 Anwendung. Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig. Sie haben die Möglichkeit Ihre Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder mit SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Betrag wird zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte, fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1% auf den Gesamtreisepreis an. Dieser Betrag wird mit dem Fälligkeitstermin eingezogen. Wenn die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt wird, erteilen Sie der vtours GmbH ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, welche an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Fällt der Fälligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Kreditinstitutes oder kommt es am Fälligkeitstag zu unvorhergesehenen Übermittlungsstörungen, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 EUR zu erheben. Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Vertrag abgeschlossen worden. Eine eventuell geleistete Anzahlung erstatten wir sodann unverzüglich. Wird der Flugpreis auch nach erfolgloser Mahnung und Letztzahlungsfrist nicht geleistet, wird vtours vom Vertrag zurücktreten und die Buchung entsprechend Ziffer 6.2. abrechnen. Auf eine Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr erfolgversprechend ist. In diesem Fall kann vfly vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch auf die Beförderung durch die jeweilige Fluggesellschaft entfällt.

3. Leistungen
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch den jeweiligen Luftfrachtführer. Die Beförderung mit dem ausführenden Luftfrachtführer beschränkt sich auf die gebuchte Direktverbindung, jedoch nicht auf Anschlussflüge. Für das Erreichen von Abflügen einschl. Anschlussflügen und Zu-/Abbringerfahrten ist der Fluggast selbst verantwortlich. Eine Haftung von vfly besteht nicht und wird ausgeschlossen. Sollte der Fluggast dennoch einzelne über vfly buchbare Flüge kombinieren, geschieht dies auf sein eigenes Risiko, es sei denn, die Buchung erfolgt im Rahmen eines von vfly für den Flug angebotenen Umsteigeangebots (Umsteigeverbindungstarif).

4. Leistungsänderungen
vfly und der ausführende Luftfrachtführer sind berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierbei werden vfly und der ausführendes Luftfrachtführer nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die dem Sicherheitsstandard des ausführenden Luftfrachtführers entsprechen und wenn diese vom Luftfahrt Bundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wurde. vfly wird den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten, sobald dieses feststeht. Änderungen der eingesetzten Fluggeräte oder der verwendeten Flugnummer kann der ausführende Luftfrachtführer jederzeit vornehmen.

5. Nachträgliche Preiserhöhung
vfly behält sich vor, das im Beförderungsvertrag vereinbarte Beförderungsentgelt nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht für vfly vorhersehbar oder vermeidbar waren. Eine Erhöhung des Beförderungsentgeltes ist nach Vertragsschluss zulässig im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderung und /oder Einführung von luftfahrtspezifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen) oder Emissionszertifikationskosten, sofern dies dem Fluggast unverzüglich, und zwar spätestens bis zum 21. Tag vor Abflug mitgeteilt wird. Bei Preiserhöhungen in Höhe von mehr als 5% des Nettopreises für die Flugbeförderung (exklusive Gebühren und Abgaben) ist er Fluggast berechtig, ohne Gebühren vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. Die Nachbelastung erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der vorstehend in Absatz 1. genannten Kosten, Abgaben und Gebühren durch Weiterbelastung dieses Betrages an den Fluggast. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz wird vfly dem Fluggast nachbelasten.

6. Rücktritt durch den Reisegast
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben.

7. Umbuchungen, Ersatzperson
Werden von Ihnen nach Buchung des Fluges, aber noch vor Antritt der ersten Flugstrecke, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels oder des Abflughafens vorgenommen, müssen wir, soweit nach den Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft dies möglich ist, die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Haus entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR je Fluggast. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir, soweit nach den Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft dies möglich ist, Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Hause entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR je Fluggast.

8. Sitzplatzreservierung
Auf vielen Flügen kann bis 48 Std. vor dem geplanten Abflug eine Sitzplatzreservierung gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Nachfolgender Personenkreis darf bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden nicht in den Notausgangsreihen sitzen:
- Babys und Kinder (bis einschl. 11 Jahre)
- Personen, die Tiere in der Kabine mitführen,
- werdende Mütter,
- körperlich und/oder geistig behinderte Personen,
- Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind.
Mit der Reservierung am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies doch der Fall sein, ist die Fluggesellschaft berechtigt, der/den betreffenden Person/en ohne Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Im Zweifel trifft die Entscheidung das Besatzungspersonal. Die Beförderung von Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ist in der Regel zu einem reduzierten Kleinkindtarif gem. Angebot möglich, soweit die Beförderung des Kleinkindes angemeldet wurde. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alters bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein Kleinkind begleiten. Für die Beförderung eines Kleinkindes unter 2 Jahren im Kindersitz muss ein Sitzplatz gebucht werden.

9. Check-In
Soweit wir Ihnen keine andere Zeit mitteilen, sind Sie verpflichtet, mindestens 2 Std. zur Abfertigung vor der gebuchten Abflugzeit am Check-In zu erscheinen. Der Fluggast muss so rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, dass er spätestens 45 Min. vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist (bei Abflügen aus Tel Aviv und Algir 60 Min.). Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen besteht kein Anspruch auf Beförderung. Der Fluggast bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Vorstehendes gilt auch für das Einchecken per Internet, falls der Fluggast nicht mit der Bordkarte und zugelassenem Handgepäck zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit zum Abflug am Boarding Gate zum Einsteigen erscheint.

10. Ein und Ausreisebestimmungen
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass die für die Ein und Ausreise notwendigen Reisedokumente, Visa, ärztliche Atteste, Impfzeugnisse, etc., die nach den Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen der betreffenden Länder erforderlich sind, für sich selbst, mitreisende Kinder und mitgeführte Tiere zu beschaffen und beim Check-In vorgelegt werden können. Auf mögliche Besonderheiten bei Visabestimmungen für ausländische Staatsbürger wird ausdrücklich hingewiesen. In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren Autorisierungsformulare ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Der Fluggast ist für die Vollständigkeit der Dokumente verantwortlich, dies gilt auch für Kleinkinder. Der ausführende Luftfrachtführer ist gesetzlich verpflichtet, die Beförderung zu unterlassen, wenn Aus- oder Einreisebestimmungen nicht erfüllt sind oder Beförderungsdokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden können.

11. Flugänderungen / Flugzeitbestätigungen
vfly und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekanntgegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen im angemessenen Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und vfly wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren. Der Fluggast ist verpflichtet, die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Flugnummer im Zeitraum ab 48. Std. vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.

12. Haftung und Klagefrist
Die Beförderung unterliegt dem Übereinkommen vom 28.03.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) sowie der Verordnung EG 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung. Das Montrealer Übereinkommen regelt und beschränkt die Haftung der vfly für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen. Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:
- Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) von Fluggästen (ca. 120.000 EUR) je Fluggast bleibt uns der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilweise (mit) verursacht hat, vorbehalten. Insofern sind wir von einer Haftung befreit (Artikel 20 MÜ). Für einen darüber hinaus gehenden Schaden haftet die vfly dann nicht, wenn wir nachweisen, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen unsererseits oder der von uns beauftragen Personen oder ausschließlich auf rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist (Artikel 21 MÜ). vfly zahlt einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.
- Bei Zerstörung, Verlust, auch Teilverlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenen Gepäck auf 1.000 SZR (ca. 1.200 EUR). Übersteigt der Wert Ihres aufgegebenen Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist. Eine Versicherung ist im Beförderungspreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine Versicherung im Falle des Rücktritts und für den Fall des Abhandenkommens oder der Beschädigung von Reisegepäck abzuschließen. Wir vermitteln Ihnen gerne eine solche Versicherung unseres Versicherungspartners ELVIA - Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München. Wir sind mit der Schadensregulierung der Versicherung nicht betraut.
- Bei Verspätung der Luftbeförderung des Reisenden auf 4.150 SZR (ca. 5.100 EUR).
Eine Beschädigung, den Verlust, auch Teilverlust oder die Zerstörung von Reisegepäck müssen Sie uns sobald wie möglich schriftlich mitteilen. Im Falle der Beschädigung, des Verlustes, auch Teilverlustes, ist eine Meldung des Schadens am Flughafen erforderlich; Ihnen wird ein sogenannter PIR ausgehändigt. Wird das aufgegebene Gepäck ohne einen PIR bei der Auslieferung angenommen, so wird vermutet bis zum Beweis des Gegenteils, dass wir Ihnen das aufgegebene Gepäck unbeschädigt und vollständig abgeliefert haben. Kratzer, kleine Dellen und Abschürfungen stellen keinen Schaden am aufgegebenen Gepäck, sondern Abnutzungserscheinungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs dar. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Reisegepäck den Beanspruchungen der Beförderung im Rahmen des Luftverkehrs genügt und insbesondere ausreichenden Schutz vor eindringender Nässe bietet. Bei einer Beschädigung oder Teilverlust aus dem aufgegebenen Reisegepäck muss die schriftliche Mitteilung unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck Ihnen zur Verfügung steht, bei uns eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Versendung der schriftlichen Mitteilung. Die Aushändigung eines PIR wahrt nicht die oben genannten Fristen. Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben durch die vorbenannten Bestimmungen unberührt. Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.

13. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.

14. Reiserücktrittskosten Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.

15. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

16. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechend dem Stand Ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sie können uns an unserem Firmensitz in Aschaffenburg verklagen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen eines Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.

vfly ist eine Marke der vtours GmbH.

Vertragspartner:
vtours GmbH
Weißenburger Straße 30
D-63739 Aschaffenburg
Geschäftsführer Achim Schneider
Amtsgericht Aschaffenburg,
Germany HRB 9085

Stand:
November 2013